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Aktuelle Corona-Regeln: Das gilt in München und Bayern ab 3.4.

Die aktuellen Corona-Regeln für München
Die aktuellen Corona-Regeln für München © Adobe Stock

In München und ganz Bayern werden am 4.3. alle Corona-Regeln -inkl. 2G- und 3G-Zutrittsbeschränkungen- bis auf wenige „Basisschutzmaßnahmen“ aufgehoben.

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Diese gelten vorerst bis zum 30.4.

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Neue (!) Quarantäne-Regeln

Corona-Infizierte müssen verpflichtend nur noch 5 Tage in Quarantäne gehen. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig, solange man 48 Stunden symptomfrei ist. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen des Infizierten, die keine Symptome zeigen, entfällt vollständig.

Kontaktbeschränkungen

Es gibt keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr.

Restaurants, Bars, Clubs und Hotels

Alle gesetzlichen 2G- und 3G-Regelungen entfallen. Gastwirt*innen ist es nach Hausrecht vorbehalten selbst Einlassbeschränkungen durchzuführen.

2G bei Freizeit- und Kulturevents

Alle gesetzlichen 2G- und 3G-Regelungen entfallen. Kulturhäusern und Veranstalter*innen ist es nach Hausrecht vorbehalten selbst Einlassbeschränkungen durchzuführen.

Maskenpflicht in ÖPNV und vulnerablen Einrichtungen

Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt auch nach dem 3. April weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen u.a. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.

Hotspot-Strategie ausgesetzt

Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich. Da diese nach Auffassung des Bayerischen Kabinetts nicht rechtssicher anwendbar sei, setzt Bayern die Basisschutzmaßnahmen um.

Schulen und Kitas

In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden.

Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht ein verstärktes Testregime.

Besuch in vulnerablen Einrichtungen

Besucher*innen und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. (Für Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, reichen zwei Tests pro Woche.)

Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher*innen sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

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