Leske Jürgen E. Rechtsanwalt

Jürgen E. Leske | Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht München

Rechtsanwalt Jürgen E. Leske berät und vertritt Beschuldigte, Angeklagte und Betroffene im Sexualstrafrecht. Die Kanzlei befindet sich zentral in München, bietet persönliche Unterstützung und diskrete Kommunikation.

Für dringende strafrechtliche Angelegenheiten steht zusätzlich ein Strafrechtsnotruf zur Verfügung: (0171 – 37 37 660).

Der Vorwurf einer Sexualstraftat stellt für alle Beteiligten eine außergewöhnlich belastende Situation dar. Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen können bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine öffentliche Anschuldigung erhebliche Auswirkungen auf das persönliche, familiäre und berufliche Umfeld haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht einzuschalten.

Rechtsanwalt Jürgen E. Leske steht Mandantinnen und Mandanten in München bei Fragen und Verfahren rund um das Sexualstrafrecht persönlich zur Seite. Er übernimmt sowohl die Strafverteidigung von Beschuldigten und Angeklagten als auch den Opferschutz und die Vertretung von Geschädigten als Nebenkläger.

Strafverteidigung bei Sexualdelikten

Wer mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, sollte gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben zur Sache machen, bevor eine anwaltliche Beratung erfolgt ist. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, Akteneinsicht zu beantragen, den konkreten Tatvorwurf sorgfältig zu prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Die anwaltliche Unterstützung umfasst insbesondere:

  • Beratung nach einer Vorladung durch die Polizei
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Prüfung der Ermittlungsakte und der Beweislage
  • Begleitung bei Durchsuchung oder Festnahme
  • Verteidigung vor dem Amtsgericht oder Landgericht
  • Unterstützung bei Vorwürfen wegen sexueller Belästigung
  • Verteidigung bei Vorwürfen des sexuellen Übergriffs
  • Vertretung bei Vergewaltigungsvorwürfen
  • Beratung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinder- und
  • Jugendpornografie
  • Pflichtverteidigung im Sexualstrafrecht

Jeder Fall wird vertraulich und individuell betrachtet. Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig auf Aussagen, persönliche Wahrnehmungen und die genaue Bewertung des Geschehens an. Eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts ist deshalb von besonderer Bedeutung.

Nebenklage und Opferschutz

Rechtsanwalt Jürgen E. Leske vertritt nicht nur Beschuldigte und Angeklagte, sondern unterstützt auch Opfer von Sexualstraftaten. Im Rahmen einer Nebenklage können Geschädigte ihre Rechte im Strafverfahren wahrnehmen und sich anwaltlich begleiten lassen.

Da sexualstrafrechtliche Verfahren für Betroffene eine erhebliche psychische Belastung darstellen können, arbeitet Rechtsanwalt Leske bei Bedarf mit erfahrenen Psychologen und Psychotherapeuten zusammen. Diese begleitende Unterstützung kann sowohl während des Verfahrens als auch nach dessen Abschluss hilfreich sein.

Diskrete und persönliche Beratung in München

Sexualstrafrechtliche Angelegenheiten erfordern ein besonders sensibles und vertrauensvolles Vorgehen. In der Kanzlei von Rechtsanwalt Jürgen E. Leske werden sämtliche Anliegen vertraulich behandelt. Mandanten erhalten eine persönliche Einschätzung ihrer Situation sowie verständliche Informationen zu den möglichen nächsten Schritten.

Bewertungen

5/5
Basierend auf 1 Bewertungen
03.11.2019
Anonym
Ein wirklich kompetenter Anwalt. Wurde bestens beraten und vertreten.

Standort