Kurz & Partner GbR

Ihr Anwalt für Mietrecht, Gewerbemietrecht & WEG-Recht München – Kurz & Partner GbR

Die Kanzlei Kurz & Partner GbR am Kurfürstenplatz steht seit 20 Jahren Jahren für hochspezialisierte Rechtsberatung rund um Mietrecht, Gewerbe- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) in München. Wir vertreten Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, institutionelle Immobilienhalter sowie Mieter bundesweit – mit einem klaren Fokus auf den Münchner Immobilienmarkt.

Geleitet wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Kurz, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch die Kombination aus juristischer Spezialisierung, der Zusatzqualifikation als geprüfter Immobilienfachwirt (gtw) und langjähriger operativer Verantwortung als Geschäftsführer einer Real-Estate-Holding bietet die Kanzlei ein in München seltenes Beratungsprofil: tiefes Rechtswissen, gepaart mit echtem Verständnis für Bewirtschaftung, Renditelogik und Verwalterpraxis.

Warum Mandanten auf uns vertrauen:

  • Ausgezeichneter Service: Verifizierte Spitzenbewertung von 4,8 Sternen bei Trustindex.
  • Maximale Schnelligkeit: Beratungstermine und Rückrufe in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  • Langjährige Marktpräsenz: Über 20 Jahre Prozesserfahrung vor den Münchner Gerichten.

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Wohnraummietrecht

Sichere Gestaltung und Durchsetzung von Mietverhältnissen

Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Mieterhöhungen (insbesondere nach dem Münchner Mietspiegel), der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und Modernisierungsumlagen sowie bei Minderungsansprüchen, Schönheitsreparaturen, Mietkautionen und Mängelhaftung. Wir setzen Vermieteransprüche konsequent vor dem Amtsgericht München durch und stehen ebenso Mietern bei der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Seite.

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Eigenbedarfskündigung

Unsere Erfahrung für Ihre Rechte beim Eigenbedarf

Vermieter können das Mietverhältnis beenden, wenn sie den Wohnraum für sich selbst oder nahe Angehörige (z.B. bei Familienzuwachs oder Bedarf an Barrierefreiheit) benötigen. Da die rechtlichen Hürden hierfür besonders in angespannten Wohnlagen hoch sind, prüfen wir detailliert die Voraussetzungen, rechtfertigen den Bedarf rechtssicher und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um formelle Fehler zu vermeiden.

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Gewerbemietrecht

Wirtschaftliche Absicherung für Ihre Geschäftsräume

Im Gewerberaummietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit (§ 535 ff. BGB), was eine vorausschauende Vertragsgestaltung wirtschaftlich entscheidend macht. Wir übernehmen die Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen für Büro-, Einzelhandels-, Praxis- und Logistikflächen. Wir verankern Wertsicherungs- und Indexklauseln, Konkurrenzschutzregelungen, Optionsrechte sowie Schriftformheilungsklauseln und führen souverän Verhandlungen bei Nachträgen, Untervermietungen und Beendigungsstreitigkeiten.

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Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Ihre Investition schützen – Kompetente Beratung für Eigentümer und Verwalter Das Wohnungseigentumsrecht ist ein hochkomplexer Bereich, den man genau kennen muss, um Konflikte in der Gemeinschaft zu vermeiden. Als spezialisierte Anwälte stehen wir Eigentümern, Verwaltern und Beiräten mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten zu Beschlussanfechtungen, Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen, baulichen Veränderungen (insbesondere nach der WEG-Reform 2020) sowie bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen und Sonderumlagen.

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Räumungs- und Vollstreckungsrecht

Konsequentes Handeln bei Vertragsverstößen und Mietrückständen

Räumungsklagen sind oft ein drastischer, aber notwendiger Schritt, um sich als Vermieter vor finanziellen Schäden zu schützen – etwa wenn der Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder unbefugt an Dritte überlässt. Wir sorgen für eine schnelle und konsequente gerichtliche Durchsetzung nach wirksamer Kündigung. Dabei nutzen wir auch Instrumente wie die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO und die „Berliner Räumung“, um Ihre Kosten zu optimieren.

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Maklerrecht

Ihre Provision rechtssicher absichern und durchsetzen

Als Immobilienmakler verdienen Sie Ihr Geld durch erfolgreiche Vermittlung. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden versuchen, mit Tricks oder vermeintlichen Schlupflöchern der Provisionszahlung zu entgehen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Maklerprovision, der Abwehr unberechtigter Rückforderungen von Reservierungsgebühren sowie bei der rechtssicheren Optimierung Ihrer Maklerverträge.

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Eigentums- und Immobilienrecht (Kauf, Verkauf & Nachfolge) 

Ganzheitliche Begleitung bei Grundstückstransaktionen

Wir begleiten Sie rechtssicher bei allen Schritten rund um Kauf und Verkauf von Immobilien, Grundstückstransaktionen und Immobilienbewertungen. Wir beraten Sie zu komplexen Themen wie Eigentümerwechsel, Nachbarrecht, Architektenrecht sowie zur wichtigen Schnittstelle zwischen Miet- und Kaufvertrag („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB). Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner für die strategische Beratung bei der Vererbung und Verschenkung von Immobilien sowie bei spezifischen lokalen Hürden wie Milieuschutzgebieten und behördlichen Vorkaufsrechten.

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Warum Kanzlei Kurz & Partner? Ihre klaren Vorteile im Überblick

  • Echte Doppelqualifikation: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht plus geprüfter Immobilienfachwirt (gtw). Rechtsberatung, die die wirtschaftliche Realität der Immobilienbewirtschaftung kennt.
  • Operative Praxiserfahrung: Michael Kurz ist Geschäftsführer einer Real-Estate-Holding und denkt unternehmerisch – nicht nur juristisch.
  • Münchner Marktkenntnis: Tiefes Wissen zu Mietspiegel, lokaler Rechtsprechung des Amtsgerichts und der Landgerichte München sowie zu den Besonderheiten der Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.
  • 24-Stunden-Erstreaktion: Termin- und Rückrufzusage in der Regel innerhalb von 24 Stunden – entscheidend bei fristgebundenen Kündigungen und Räumungen.
  • Vermieter- und Verwalterperspektive: Spezialisierung auf institutionelle Vermieter, Family Offices, Hausverwaltungen und WEG-Verwalter, ohne private Mandanten zu vernachlässigen.
  • Klare Honorarstruktur: Transparente Vergütung nach RVG oder Stundensatz – auf Wunsch nach Erstberatung kalkulierbar.
  • Zentrale Lage: Kanzlei am Kurfürstenplatz in Schwabing-West, fußläufig zur U2 und mit hervorragender Anbindung an die Münchner Gerichte.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

  1. Erstkontakt: Sie schildern uns Ihr mietrechtliches oder immobilienrechtliches Anliegen unkompliziert telefonisch oder über unsere Online-Anfrage.
  2. Ersteinschätzung: Sie erhalten von Fachanwalt Michael Kurz eine klare, verständliche Analyse der Rechtslage, eine präzise Einschätzung Ihrer Erfolgschancen sowie volle Kostentransparenz.
  3. Konsequente Durchsetzung: Wir übernehmen die strategische außergerichtliche Verhandlung oder die konsequente Vertretung vor den spezialisierten Kammern des Amtsgerichts oder Landgerichts München.

Schwerpunktthemen für Vermieter und Eigentümer

1. Gewerbemietvertrag: Gestaltung mit wirtschaftlichem Augenmaß

Ein professionell verhandelter Gewerbemietvertrag entscheidet über die Rendite eines Objekts. Da im Gewerberaummietrecht weitgehend Vertragsfreiheit gilt, gestalten wir Schriftformheilungsklauseln BGH-konform, definieren Betriebskostenkataloge präzise, sichern Indexierungsklauseln gegen § 307 BGB ab und prüfen Konkurrenzschutz sowie Verlängerungsoptionen rechtssicher.

2. Eigenbedarfskündigung rechtssicher durchsetzen

Die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eines der konfliktträchtigsten Instrumente im Wohnraummietrecht. Wir formulieren Kündigungsschreiben mit hinreichender Begründungstiefe, prüfen Sperrfristen nach § 577a BGB (in München: zehn Jahre nach Umwandlung in Wohnungseigentum) und vertreten Sie im Räumungsprozess vor dem Amtsgericht München – inklusive Abwehr von Härteeinwänden nach § 574 BGB.

3. Zahlungsverzug und außerordentliche Kündigung

Bei Zahlungsverzug des Mieters in Höhe von mehr als einer Monatsmiete über zwei Termine oder bei einem Gesamtrückstand von mehr als zwei Monatsmieten ist die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. 

4. Räumungsklage – schnell, sauber, vollstreckbar

Die Räumungsklage nach §§ 940a ZPO i. V. m. § 985 BGB ist das schärfste Schwert des Vermieters. Weigert sich ein Mieter auszuziehen, bündeln wir je nach Fallgestaltung Räumung und Zahlung in einer Klage, beantragen die Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO und nutzen die „Berliner Räumung“, um die Vollstreckungskosten für Sie drastisch zu reduzieren.

5. Mietpreisbremse in München strategisch handhaben

München ist durch die Bayerische Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir prüfen Ausnahmetatbestände (Neubau, umfassende Modernisierung, Vormiete), erfüllen die qualifizierten Auskunftspflichten und verteidigen Vermieter gegen Rückforderungen ebenso wie wir die Mietpreisbremse für Mieter durchsetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wann darf ich als Vermieter wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist zulässig, sobald der Mieter mit einer Monatsmiete über zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist oder insgesamt zwei Monatsmieten schuldet (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Entscheidend ist die korrekte Berechnung des Rückstands inklusive Betriebskostenvorauszahlungen. Kurz & Partner kombiniert die fristlose mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung, damit die Schonfristzahlung des Mieters die ordentliche Kündigung nicht heilt – ein Standardfehler, der Vermieter in München jedes Jahr Millionen kostet.

  • Wie schnell kann ich einen Mieter in München räumen lassen?

Realistisch dauert eine Räumungsklage in München vom Klageeingang bis zur Zwangsräumung sechs bis zwölf Monate. Die Verfahrensdauer am Amtsgericht München hängt von Referatszuordnung, Beweisaufnahme und Härteeinwand ab. Wir beschleunigen das Verfahren durch saubere Schriftsätze, frühzeitigen Räumungsantrag und – wo möglich – die kostengünstige „Berliner Räumung“ nach § 885a ZPO.

  • Greift die Mietpreisbremse in München bei jeder Neuvermietung?

Ja, München ist flächendeckend als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen, die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich bei jeder Neuvermietung. Ausnahmen bestehen für Neubauten (Erstvermietung nach dem 01.10.2014), umfassend modernisierte Wohnungen und bei höherer Vormiete. Wir prüfen Ihre Kalkulation vor der Vermietung und stellen die qualifizierte Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a BGB rechtssicher zu – sonst drohen Rückforderungen über die gesamte Mietdauer.

  • Wann ist eine Eigenbedarfskündigung in München aussichtsreich?

Eine Eigenbedarfskündigung ist erfolgreich, wenn ein konkreter, nachvollziehbarer Nutzungswunsch für eine privilegierte Person besteht und keine Sperrfrist greift. In München beträgt die Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum zehn Jahre (§ 577a BGB i. V. m. Bayerischer Verordnung). Wir formulieren die Begründung gerichtsfest, antizipieren Härteeinwände nach § 574 BGB und führen Sie sicher durch das Räumungsverfahren.

  • Was kostet eine Erstberatung bei Kurz & Partner?

Die Erstberatung erfolgt zu einem transparenten Pauschalhonorar, das vor dem Termin verbindlich kommuniziert wird. Für Folgemandate rechnen wir nach RVG oder – auf Wunsch – nach einem vereinbarten Stundensatz ab. Vor jedem Mandat erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung; bei Räumungs- und Klageverfahren rechnen wir streng nach RVG, sodass die Kosten in der Regel von der unterliegenden Partei zu tragen sind.

  • Muss ein Gewerbemietvertrag die Schriftform wahren?

Nein, Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bedürfen seit dem 01.01.2025 nur der Textform. Die frühere gesetzliche Schriftform nach § 550 BGB ist enfallen. 

  • Vertreten Sie auch Hausverwaltungen und WEG-Verwalter?

Ja, die Beratung von Haus- und WEG-Verwaltungen ist einer unserer strategischen Schwerpunkte. Wir unterstützen bei Beschlussfassungen, Anfechtungsklagen, Verwaltervertragsgestaltung, Hausgeldinkasso und der Umsetzung der WEG-Reform 2020. Durch Michael Kurz‘ eigene Erfahrung als Geschäftsführer einer Immobilien-Holding sprechen wir die Sprache der Verwalterpraxis.

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 17:00
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Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung. Termin- und Rückrufzusage in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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