Ambulanter Pflegedienst

Ambulanto Pflegedienst München – Schwabing
Ambulanto GmbH – Ihr vertrauenswürdiger Pflegedienst in Schwabing, München.
Maßgeschneiderte Pflegeleistungen für Seniorenpflege, Wundversorgung, Medikamentenmanagement und mehr. Vertrauensvolle Betreuung durch einfühlsame Pflegekräfte, die eine Atmosphäre des Vertrauens und der Fürsorge schaffen. Entlastung für Angehörige mit umfassender Unterstützung und praktischer Entlastung.
Auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie die häußliche Krankenpflege nach § 37 SGB V oder die hauswirtschaftliche Versorgung zählen zu unseren Stärken.
Lokale Expertise, ganzheitlicher Ansatz, Flexibilität und Zuverlässigkeit – Ambulanto GmbH steht für erstklassige Pflege, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte und einfühlsame Pflege in Schwabing, München.
Unserer Leistungen:
Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.

Hauswirtschaftliche Versorgung
Auch bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung sind wir für Sie da! Wir kümmern uns um Ihr zu Hause und arbeiten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Allgemein umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung alle Leistungen, welche im Haushalt des pflegebedürftigen oder kranken Person anstehen, und diese aber nicht in der Lage sind, dies eigenständig zu erledigen.

Beratungsgespräch – §37 SGB XI
Pflegebedürftige, die nach §37 SGB XI Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung in eigener Häuslichkeit abrufen. Auch müssen sich Pflegebedürftige, welche Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, einmal in 6 Monaten einer Pflegeberatung unterziehen. Das Beratungsgespräch nach §37 SGB VI dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welche wir auch stehen!

Behandlungspflege- SGB V
Die Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch im Paragraphen V (5) geregelt. In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden entweder von Alten- Krankenpfleger/ innen oder von Alten- Krankenpflegehelfer/ innen, unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft, durchgeführt.

IHRE PFLEGEBERATUNG IN MÜNCHEN
– BERATUNG NACH §37.3 –
Pflegeberatung bei Pflegegrad und allen Angelegenheiten in Sachen ambulanter Pflege
Leistungen
Pflegeberatung nach §37.3 – SGB XI
Pflegeberatung – SGB XI Die Pflegeberatung ist nach dem Paragraphen 37.3 im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegeberatung umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen, die eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Koordination ihrer Pflege benötigen. Zur Pflegeberatung gehören Leistungen wie die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Erstellung eines individuellen Pflegeplans, die Vermittlung von Pflegedienstleistungen und die Unterstützung bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen. Die Pflegeberatung soll Pflegebedürftigen Menschen helfen, ihre Eigenständigkeit und Selbstständigkeit zu erhalten und ihre Pflegesituation zu verbessern.
Spezielle Schulung in häuslicher Umgebung nach §45 – SGB XI
Spezielle Schulung in häuslicher Umgebung – SGB XI – Die Spezielle Schulung in häuslicher Umgebung ist nach dem Paragraphen 45 im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Spezielle Schulung in häuslicher Umgebung umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen, die eine individuelle Schulung und Anleitung in ihrer häuslichen Umgebung benötigen. Zur Speziellen Schulung in häuslicher Umgebung gehören Leistungen wie die Anleitung und Schulung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in der Pflege und Versorgung, die Vermittlung von Pflegetechniken und -methoden sowie die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege. Die Spezielle Schulung in häuslicher Umgebung soll Pflegebedürftigen Menschen helfen, ihre Selbstständigkeit und Eigenständigkeit zu erhalten und ihre Pflegesituation zu verbessern.
Pflegekurse – SGB XI Die Pflegekurse sind nach dem Paragraphen 45 im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegekurse umfassen Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die eine Schulung und Anleitung in der Pflege und Versorgung benötigen. Zur Pflegekurse gehören Leistungen wie die Theoretische und praktische Schulung in der Pflege und Versorgung, die Vermittlung von Pflegetechniken und -methoden sowie die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege. Die Pflegekurse sollen Pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen helfen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in der Pflege und Versorgung zu erweitern und ihre Pflegesituation zu verbessern.
Online oder vor Ort – Sie entscheiden!
Die Beratung und Schulungen sind nach dem Paragraphen 37.3 im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Schulung an, um ihre Pflegesituation zu verbessern.
Die Online-Beratung:
Die Online-Beratung bietet die Möglichkeit, von zu Hause oder von unterwegs aus Beratung und Unterstützung zu erhalten. Durch die Online-Beratung können Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von erfahrenen Fachkräften beraten werden, ohne dass sie ihre Wohnung verlassen müssen. Die Online-Beratung umfasst Leistungen wie die Beratung zu Pflegefragen, die Vermittlung von Pflegetechniken und -methoden sowie die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Vor-Ort-Beratung:
Die Vor-Ort-Beratung bietet die Möglichkeit, eine persönliche Beratung in der eigenen Wohnung oder in einer anderen geeigneten Einrichtung zu erhalten. Durch die Vor-Ort-Beratung können Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von erfahrenen Fachkräften beraten werden, die direkt vor Ort sind. Die Vor-Ort-Beratung umfasst Leistungen wie die Beratung zu Pflegefragen, die Vermittlung von Pflegetechniken und -methoden sowie die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Schulungen:
Die Pflegeversicherung bietet auch Schulungen für Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an. Die Schulungen umfassen Leistungen wie die Theoretische und praktische Schulung in der Pflege und Versorgung, die Vermittlung von Pflegetechniken und -methoden sowie die Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege. Die Schulungen können online oder vor Ort durchgeführt werden und sollen Pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen helfen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in der Pflege und Versorgung zu erweitern und ihre Pflegesituation zu verbessern.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 – 17:30 |
| Dienstag | 08:00 – 17:30 |
| Mittwoch | 08:00 – 17:30 |
| Donnerstag | 08:00 – 17:30 |
| Freitag | 08:00 – 17:30 |
| Samstag | telefonische Vereinbarung |
| Sonntag | telefonische Vereinbarung |
