Grasel, Mathias Rechtsanwalt


Ihre Strafverteidiger in München
Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns ausschließlich auf die Vertretung von Mandanten – ob Privatperson, Selbstständige oder Unternehmen – im Strafrecht spezialisiert.
Deshalb können Sie sich vollkommen unabhängig davon, wie der Vorwurf lautet, der Ihnen gemacht wird, an uns wenden. Das gilt auch unabhängig davon, wie schwer oder vermeintlich banal der Tatvorwurf ist, der im Raum steht. Denn haben Sie eventuell eine Straftat begangen oder wurden bereits Ermittlungen eingeleitet, gilt es entschlossen zu handeln und zeitnah anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen!
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht aus Überzeugung stehen wir Ihnen als Strafverteidiger im gesamten Strafverfahren zur Seite: vom Beginn des Ermittlungsverfahrens, in der Untersuchungshaft („U-Haft“), während Gerichtsverhandlungen bis hin zu einer möglichen Strafvollstreckung. Darauf können Sie sich verlassen.
Wer wir sind
Sowohl Herr Rechtsanwalt Grasel als auch Herr Rechtsanwalt Deniz Aydin verfügen beide über eine langjährige Berufserfahrung als Strafverteidiger. Beide sind als Fachanwälte für Strafrecht absolute Experten in diesem Bereich.


RA Mathias Grasel RA Deniz Aydin
Wie wir Sie unterstützen
Als Fachanwälte für Strafrecht sind wir vor allem als Strafverteidiger aktiv. Allerdings unterstützen wie Sie nicht nur im Rahmen einer Verteidigung, sondern auch mit folgenden Leistungen:
- Beratung im Strafrecht // Klärung etwaiger Strafbarkeitsrisiken (v.a. im Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht)
- Begleitung / Unterstützung bei polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchung etc.)
- Strafverteidigung im gesamten Strafverfahren (Vernehmung bei Polizei, Gerichtsverhandlung, Strafvollstreckung etc.)
- Vertreter der Nebenklage // Opfervertretung (Tatopfer, Angehörige bzw. Hinterbliebene) in geeigneten Fällen erheblicher Kriminalität
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Vorgehen gegen Bußgeld, Einspruch im Straßenverkehrsrecht etc.)
Was wir für Sie erreichen können
Ziel unserer Arbeit als Rechtsanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger ist immer, in jeder Situation und unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet, je nach Beweislage das Beste für Sie zu erreichen. Das gilt im Strafrecht, aber auch wenn Ihnen im Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) zur Last gelegt wird.
Das bedeutet, dass das Ziel unserer Tätigkeit für Sie ist,
- Strafbarkeitsrisiken rechtzeitig zu klären, um Strafverfahren präventiv zu begegnen und diese nach Möglichkeit zu vermeiden
- eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
- einen Freispruch oder
- im Falle einer unvermeidlichen Verurteilung eine möglichst geringe Strafe zu erreichen
- Aufhebung Bußgeldbescheid // Reduzierung Bußgeld im OWi-Verfahren
- Vermeidung von Führerscheinentzug // Fahrerlaubnisentzug etc.
In diesen Bereichen werden wir für Sie aktiv!
Das Strafrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Als Fachanwälte für Strafrecht unterstützen wir Sie grundsätzlich in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachfolgende Auflistung ist deshalb lediglich ein Auszug unserer Tätigkeitsbereiche:
- Steuerstrafrecht
- Arztstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Berufsrecht
- Gewaltdelikte (Körperverletzung etc.)
- Kapitalverbrechen (Totschlag, Mord etc.)
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue etc.)
- Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub etc.)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Unter anderem vertreten wir Sie also, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten zur Last gelegt wird:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“)
- Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge etc.
- Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
- Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug
- Besitz, Einfuhr/Ausfuhr, Anbau/Herstellen und Handel mit Betäubungsmitteln
- Steuerhinterziehung
- Subventionsbetrug, u.a. im Zusammenhang mit Corona-Subventionen
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Beleidigung, Bedrohung
- (uneidliche) Falschaussage
- Urkundenfälschung
- Brandstiftung
- Trunkenheit im Verkehr („Alkohol am Steuer“)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Sollte der Bereich, in dem Sie ein strafrechtliches Problem haben, nicht aufgeführt sein – scheuen Sie sich nicht, uns dennoch zu kontaktieren!
Bildnachweise Gesetzestexte
„Körperverletzung“ & „Diebstahl“: © adobe stock / Joachim B. Albers
„Betäubungsmittel“: © adobe stock / N. Theiss
Bewertungen
Herrn RA Grasel ist ein Profi der genau weiß, was er macht. Bitte fassen Sie seine möglicherweise etwas anmutende "Wortkragheit" des Herrn Grasel nicht als Unhöflichkeit oder fehlende Emotionalität/emotionale Intelligenz auf – es handelt sich um einen Mann von …
Herr Grasel begleitet Sie fachlich, professionell, menschlich und mit einem überdurchschnittlichem Engagement durch ihr Verfahren. Das positiv erzielte Endergebnis und das 100% durchgesetzte Mandantenrecht …
Die vielen positiven Kommentare hier, haben mich überzeugt, mich für Herrn Grasel zu entscheiden und dies war definitiv die richtige Ents…
Herr RA Grasel war sehr sympathisch und lies mich auch nicht lange warten. Auf meine Fragen wurde klar und für Laien verständlich ge…
Die rechtliche Beratung vorab war top. Auch während des Verfahrens gegen mich wurde mir die Verteidigungsstrategie immer gut erklärt und auch erläut…
Mein Auto hat gebrannt. Scheint als jemand es abgefackelt hat. Ich: 50J, Ausländer, Alg2. D…
