40 Jahre IN München

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement der IN München – Printausgabe

Hier finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement der IN München – Printausgabe

1. Der Abonnementvertrag kommt zwischen dem Besteller und der Stadtmagazin München GmbH zustande. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Werktage vorher) bei der Stadtmagazin München GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.

2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 3 bleibt unberührt.

3. Der Besteller hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware, d.h. das erste Zeitungsexemplar, in Besitz genommen haben/hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtmagazin München GmbH, Müllerstraße 40, 80469 München, Tel.: 089-389971-13, E-Mail abo@in-muenchen.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung aus.

4. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit per Brief, E-Mail oder im IN München Magazin angekündigt.

5. Ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung durch Lastschrifteinzug vereinbart, ist der Abonnent verpflichtet, die für die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlichen Erklärungen schriftlich abzugeben.

6. Das Abonnement endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, nach einem Jahr bzw. mit der Zustellung der 12. Ausgabe eines Bezugszeitraumes.

7. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 10 Werktage vor der geplanten Änderung bei der Stadtmagazin München GmbH eingegangen sein.

8. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich der Stadtmagazin München GmbH anzuzeigen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden der Stadtmagazin München GmbH oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit der Stadtmagazin München GmbH.

9. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

10. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Stadtmagazin München GmbH. Soweit Ansprüche der Stadtmagazin München GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden können, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.