Kanzlei FEUERSTEIN Fachanwalt für Strafrecht

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Rechtsanwälte: (FA) Strafrecht

Ihre Kanzlei für Strafrecht in München

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Art. 6 Abs. 2 EMRK​

  • Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
  • Liegt eine Anklage oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?

Sie können zu jedem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.​Die Unschuldsvermutung wird dadurch keinesfalls beeinträchtigt.​Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei wie der Kanzlei FEUERSTEIN nicht zu Ihrem Nachteil werten.​ Je früher Sie die Kanzlei FEUERSTEIN mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, desto erfolgversprechender ist die Verteidigung.​ Am Anfang der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Gerade hier ist die effektive Vertretung Ihrer Interessen wichtig.​Stellen Sie die Weichen auf Erfolg!​

Kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung der Lage und besprechen das weitere Vorgehen. ​Dabei muss Ihnen kein Anliegen unangenehm sein. Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein unterliegt selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sie können daher alles mit uns besprechen.

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