Rechtsanwalt Mathias Grasel

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Rechtsanwälte: (FA) Strafrecht

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Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich ausschließlich auf die Vertretung von Mandanten – ob Privatperson, Selbstständige oder Unternehmen – im Strafrecht spezialisiert.  

Deshalb können Sie sich vollkommen unabhängig davon, wie der Vorwurf lautet, der Ihnen gemacht wird, an mich wenden. Das gilt auch unabhängig davon, wie schwer oder vermeintlich banal der Tatvorwurf ist, der im Raum steht. Denn haben Sie eventuell eine Straftat begangen oder wurden bereits Ermittlungen eingeleitet, gilt es entschlossen zu handeln und zeitnah anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen!

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Überzeugung stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im gesamten Strafverfahren zur Seite: vom Beginn des Ermittlungsverfahrens, in der Untersuchungshaft („U-Haft“), während Gerichtsverhandlungen bis hin zu einer möglichen Strafvollstreckung. Darauf können Sie sich verlassen.

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich vor allem als Strafverteidiger aktiv. Allerdings unterstütze ich Sie nicht nur im Rahmen einer Verteidigung, sondern auch mit folgenden Leistungen:

  • Beratung im Strafrecht // Klärung etwaiger Strafbarkeitsrisiken (v.a. im Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht)
  • Begleitung / Unterstützung bei polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchung etc.)
  • Strafverteidigung im gesamten Strafverfahren (Vernehmung bei Polizei, Gerichtsverhandlung, Strafvollstreckung etc.)
  • Vertreter der Nebenklage // Opfervertretung (Tatopfer, Angehörige bzw. Hinterbliebene)
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Vorgehen gegen Bußgeld, Einspruch im Straßenverkehrsrecht etc.)

Ziel meiner Arbeit als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger ist immer, in jeder Situation und unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet, je nach Beweislage das Beste für Sie zu erreichen. Das gilt im Strafrecht, aber auch wenn Ihnen im Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) zur Last gelegt wird.

Das bedeutet, dass das Ziel meiner Tätigkeit für Sie ist,

  • Strafbarkeitsrisiken rechtzeitig zu klären, um Strafverfahren präventiv zu begegnen und diese nach Möglichkeit zu vermeiden
  • eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
  • einen Freispruch oder
  • im Falle einer unvermeidlichen Verurteilung eine möglichst geringe Strafe zu erreichen
  • Aufhebung Bußgeldbescheid // Reduzierung Bußgeld im OWi-Verfahren
  • Vermeidung von Führerscheinentzug // Fahrerlaubnisentzug etc.

Das Strafrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie grundsätzlich in allen Bereichen des Strafrechts. Die nachfolgende Auflistung ist deshalb lediglich ein Auszug meiner Tätigkeitsbereiche:

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Unter anderem vertrete ich Sie also, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten zur Last gelegt wird:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“)
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge etc.
  • Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
  • Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug
  • Besitz, Einfuhr/Ausfuhr, Anbau/Herstellen und Handel mit Betäubungsmitteln
  • Steuerhinterziehung
  • Subventionsbetrug, u.a. im Zusammenhang mit Corona-Subventionen
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • Beleidigung, Bedrohung
  • (uneidliche) Falschaussage
  • Urkundenfälschung
  • Brandstiftung
  • Trunkenheit im Verkehr („Alkohol am Steuer“)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sollte der Bereich, in dem Sie ein strafrechtliches Problem haben, nicht aufgeführt sein – scheuen Sie sich nicht, mich dennoch zu kontaktieren!

 

Bildnachweise Gesetzestexte

„Körperverletzung“ & „Diebstahl“: © adobe stock / Joachim B. Albers

„Betäubungsmittel“: © adobe stock / N. Theiss

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