E2S2 Ewald Scherer Tudose

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Kategorien

Rechtsberatung, Rechtsanwälte: (FA) WEG – Recht, Rechtsanwälte: (TS) WEG – Recht, Rechtsanwälte: (TS) Vertragsrecht, Rechtsanwälte: (TS) Immobilienrecht, Rechtsanwälte: (TS) Zivilrecht, Rechtsanwälte: (FA) Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

Herzlich willkommen bei E2S2 Rechtsanwälte München

Rechtsanwalt Peter Ewald

Rechtsanwalt Ulrich Scherer

Rechtsanwältin Emilia Laura Tudose

 

Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsgebiete

In diesen Rechtsgebieten erhalten Sie von der Kanzlei E²S² Rechtanwälte und Fachanwälte Ewald. Scherer. Geyer-Stadie. Böhm, München anwaltliche Beratung und Unterstützung, außergerichtlich wie gerichtlich:

  • AGB-Recht
  • Dienstvertragsrecht
  • Darlehensrecht
  • Forderung und Beitreibung
  • Inkasso und Mahnwesen
  • Immobilienrecht
  • Kaufvertrag & Prüfung von Notarverträgen
  • Mietrecht und Pachtrecht (gewerblich und privat)
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zweckentfremdung von Wohnraum
  • Werkvertragsrecht
  • Baurecht
  • GmbH-Recht
  • Erbrecht und Pflichtteilsrecht
  • Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
  • Verkehrsrecht: als Zivilrecht und als Strafrecht
  • Strafrecht
  • Presserecht
  • Verwaltungsrecht
  • Hebammenrecht

Rechtsanwalt Ulrich Scherer in München

Jahrgang 1957

Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

Auszeichnung durch FOCUS als einer von Deutschlands Top-Privatanwälten im Bereich Miete und Eigentum

Vom STERN wurde die Auszeichnung beste Anwaltskanzleien in 2020 im Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. 

Arbeitsschwerpunkte:

  • Schenkung, Prüfung Notarvertrag
  • Rechtsberatung
  • Vertragsberatung
  • Vertragsprobleme, Vertragsbruch
  • Zahlungsrückstände, Zahlungsschuldner
  • Darlehensrecht
  • Schadensersatz
  • offene Rechnungen, Zwangsversteigerung
  • Entziehung von Wohnraum durch Zweckentfremdung
  • Vermietung der Wohnung an Touristen, illegale Ferienwohnung München
  • Zweckentfremdung in München

[email protected]

Immobilienrecht

Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung haben, zur An- oder Vermietung, An- oder Verpachtung, zur Verwaltung einer WEG oder einer Eigentumswohnung, zu Mietrechtsfragen, zur Zweckentfremdung, zu Baurechtsfragen, zu Bauplanungen, Baugenehmigungen, zu Nachbarrechten, zur Erschließung, zu Maklerforderungen, Schadensersatzansprüchen, Kündigungen von Verträgen oder einfach eine Beratung zu bestehenden Verträgen benötigen – wir unterstützen Sie in all diesen Bereichen fachkundig.
Denn Immobilienangelegenheiten haben in der Regel erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Daher lohnt es sich, bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um etwaige Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Fehler oder Lücken in einem Vertrag zu vermeiden.

Peter Ewald

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, Zertifizierter Nachlassmanager (GJI), Fachanwalt Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vertragsrecht
  • Mietrecht und Pachtrecht (als Fachanwalt)
  • Aussprechen von Eigenbedarf – Eigenbedarfskündigung
  • Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf
  • Immobilienrecht (als Fachanwalt)
  • Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
  • AGBs
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht und Erbaugrundstücke
  • Darlehen & Darlehensrecht, Kreditrecht
  • Rückforderung und Einklagen von Darlehen;
  • Darlehen bei Immobilienfinanzierung
  • Einklagen von Darlehensforderung
  • Fachanwalt für Strafrecht

Vertragsrecht

„Pacta sunt servanda“ – auch für die Nicht-Lateiner ein juristischer Grundsatz, den man kennen und ernst nehmen sollte. Denn die Verträge, die man schließt, binden auch dann, wenn man die Folgen nicht überblickt hat. Die Folgen der so umrissenen Vertragstreue erkennt man oft erst lange nach einer Unterschrift. Anwaltliche Begleitung klärt von Anfang an auf und beugt Vertragsunklarheiten und Vertragsverletzungen vor. Professionelle Vertragsgestaltung kann und sollte verhindern, dass man mit falschen Erwartungen, fehlenden Sicherheiten oder überhöhten Risiken vertragliche Bindungen eingeht. Schadensersatz ist fast immer ein schlechtes Geschäft, denn es bedeutet, den Schaden erst erleiden und dem Ersatz mit hohem Aufwand jahrelang bei Gericht nachjagen.
Jeder Vertrag mit überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Bedeutung sollte von einem Rechtsanwalt des Vertrauens vor Unterzeichnung der Endfassung geprüft sein. Wir beraten Sie in (fast) allen Bereichen (Arbeitsverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge usw.)

Emilia Laura Tudose

Rechtsanwältin, Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Familiennachzug, Abschiebung, Ausweisung, Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Mediation

Rechtsgebiete:

  • Aufenthalt
  • Asyl
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Familiennachzug
  • Abschiebung
  • Ausweisung
  • Einbürgerung

Aufenthalt

Das Ausländerrecht ist zu einem großen Teil im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dieses regelt insbesondere die Voraussetzungen der Einreise und des Aufenthaltsrechts in Deutschland sowie die Aufenthaltsbeendigung und enthält einige Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften. Im wesentlichen gibt es vier Hauptgruppen (Aufenthaltszweck) von möglichen Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung/Studium (§§ 16ff AufenthG)
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18ff AufenthG)
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22ff AufenthG)
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27ff AufenthG)

Die Aufenthaltstitel unterscheiden sich sowohl in ihren Anspruchsvoraussetzungen als auch in ihren Rechtsfolgen, z. B. wann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben werden kann, Möglichkeiten des Familiennachzugs, Sozialleistungsansprüche. Auf einige Aufenthaltstitel hat der Ausländer bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch, d. h. die Behörde hat hier keinen Spielraum mehr, sondern muss den Aufenthaltstitel erteilen. Bei anderen Aufenthaltstiteln hat die Behörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen einen Ermessensspielraum. Die speziellen Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach den Regelungen in den Hauptgruppen und divergieren je nach Aufenthaltszweck zum Teil erheblich. Für alle Aufenthaltstitel sind jedoch von einigen Ausnahmen abgesehen folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§ 5 AufenthG):

  • gesicherter Lebensunterhalt
  • geklärte Identität
  • kein Ausweisungsgrund, z. B. Straftaten
  • Passbesitz
  • Einreise mit gültigem, dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist der letzte Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften und gesicherten Aufenthalt in Deutschland. In der Regel kann die Niederlassung nach 5jährigem, rechtmäßigem Aufenthalt erteilt werden. Nach üblicherweise 8jährigem Aufenthalt und Besitz einer Niederlassungserlaubnis kann die Einbürgerung beantragt werden.

Bei Interesse freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen!

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Bewertungen

5/5

Basierend auf 10 Bewertungen

Beate und Bernhard
08.11.2024
Muenchen.de

Wir sind äußerst positiv überrascht über die schnelle und sorgfältige Bearbeitung des Rechtsanwaltes Peter Ewald, haben wir so noch nicht erfahren dürfen.
Eine umfängliche und fortlaufende Information ohne Nachfrage ist Standard in dieser Rechtsanwaltskanzlei.
Ein Fachanwalt mit Prädikat,…

Top Anwaltskanzlei für Mietrecht
27.02.2024
Muenchen.de

Top Anwaltskanzlei wenn es um Mietrecht und Rechte aber auch Pflichten der Mieter geht. Sind über eine Empfehlung zur Kanzlei gekommen und sind mehr als zufrieden mit der Beratung und der Expertise im Mietrecht.

anonym
01.03.2023
Muenchen.de

Die Einschätzung, Beurteilung meins Immobilienthemas war ausgenommen professionell.
Hr. Scherer vertritt meine rechtlichen Belange rund ums Mietrecht und für seine Arbeitsergebnisse gebe ich Ihm volle Punktzahl.

Mit kollegialen Grüßen und herzlichen Dank für die erstklassige Beratung.

anonym
10.10.2022
Muenchen.de

Ich möchte mich bei RA Ewald für seine fachkundige Begleitung herzlich bedanken,. Er hat mich durch diese sehr unschöne Geschichte unaufgeregt durchgelotst.

Anonym
20.04.2021
Muenchen.de

Anwalt Scherer ist eine Koryphäe im Bereich öffentliches Baurecht.
Sehr fundiert und klar in seinen Aussagen. So stellt man sich einen Anwalt vor, der sich in seinem Tätigkeitsbereich Immobilienrecht anhebt.
Wobei die ganze Kanzlei inkl. Hr. Ewald hervorzuheben wert ist. Hier findet man Kompete…

… und 5 weitere Bewertungen