Maltry Rechtsanwältinnen München

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Hohenzollernstr. 89<br/>80796 München

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Rechtsanwälte: (FA) Familienrecht, Rechtsanwälte: (TS) Erbrecht

Mit Sitz in München beraten wir unsere Mandanten seit 1984 zu den Themen Erbrecht und Familienrecht. Darüber hinaus sind wir für Fragen zur VermögensnachfolgeUnternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung Ihre Ansprechpartner. Das Steuerrecht, das Immobilienrecht und das internationale Recht finden dabei jeweils Berücksichtigung. Als erfahrene Mediatoren übernehmen wir zudem die Rolle des Vermittlers in Konfliktsituationen und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Lernen Sie uns näher kennen und erfahren Sie mehr über unsere Expertisen und Arbeitsweise.

Der gesellschaftliche Wandel zeigt sich gerade in den Rechtsgebieten unserer Spezialausrichtungen – im Familienrecht, im Erbrecht, in der Nachfolgeplanung und in der Unternehmensnachfolge. Mein Bestreben ist es, über meine tägliche Arbeit hinaus gesellschaftliche Akzente zu setzen und diese in jeden Rechtsfall einzubringen.

Die Voraussetzung für den Erfolg unserer Arbeit ist die gründliche Analyse des Einzelfalls. Dem folgen individuelle Regelungen und Strategieplanungen. Komplexe Fälle zu strukturieren und zu lösen, sehe ich als Herausforderung und Motivation an. Dabei steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Sorgen stets im Vordergrund.

In der Mediation erleichtern die Anwendung neuer Kommunikationsmethoden, die Streitschlichtung sowie eine professionelle Aufarbeitung von Zusammenhängen und Strukturen die Konfliktlösung. Unsere jahrelang praktizierte Teamarbeit führt hierbei zu konstruktiven Ergebnissen.

Von der Zukunft geleitet, führe ich seit 1984 die Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen in München. Innovative Ideen und Erfahrungen zusammenzuführen, ist dabei eines meiner Leitbilder.

Alle in der Kanzlei Maltry arbeitenden Fachanwältinnen sind Expertinnen auf ihrem Gebiet. Bei jedem Rechtsfall bündeln wir unsere Stärken und setzen uns für das beste Fallergebnis ein – für Sie und Ihre Zukunft!

Raphaela Hüßtege

Fachanwältin für Erbrecht und internationales Erbrecht

Ina Müller vom Berge

Fachanwältin für Familienrecht

Andreas Völker LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht,
weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Martin Hartner

Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Unternehmensrecht, Internationales Recht

Laura Kiefer 

Rechtsanwältin

Carolin Hölscheidt

Rechtsanwältin

Das Erbrecht ist kein Rechtsgebiet wie jedes andere. Nicht selten werden Auseinan-dersetzungen um die Erbschaft eines verstorbenen Familienmitglieds emotional ausgetragen. Aufgrund von personellen und finanziellen Fragen ist auch die Regelung einer Unternehmensnachfolge eine komplexe Angelegenheit.

Wir legen unser juristisches Know-how und ein versiertes Netzwerk in die Waagschale, um Sie mit der gebotenen Sachlichkeit durch das komplizierte Geflecht der erbrechtlichen Vorschriften zu führen.

Eheverträge, Unterhaltsansprüche oder Sorgerechtsstreit: Wir sehen nicht nur den Fall, sondern den Menschen dahinter – mit seinen Beziehungen und seiner Geschichte. Individuellen Lebenssituationen begegnen wir mit Kreativität und Methodenreichtum. Durch eine persönliche Strategieplanung helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden. Und sollte es sich nicht vermeiden lassen, Ihre Interessen vor Gericht zu erstreiten, können Sie auch dort auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz im Familienrecht zählen.

Familien- oder erbrechtliche Konflikte müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die Alternative, vor allem für emotionale, festgefahrene Streitfälle, liegt in der Mediation.

Mediation heißt Vermittlung. Angestrebt ist, außergerichtlich Lösungen zu finden – einvernehmlich und nachhaltig für beide Seiten. Mediation ist jedoch nur dann der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren wirklich wollen. Sie beruht auf Freiwilligkeit, Akzeptanz, Offenheit und Vertraulichkeit.

  • Vermögensnachfolge
  • Vermögensanalyse
  • Eheverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
  • Testamentsgestaltung
  • Maßnahmen zur Pflichtteilreduzierung

Familienvermögen ist das Resultat lebenslanger Aufbauarbeit und wirtschaftlich kluger, vorausschauender Strategien – nicht selten über mehrere Generationen hinweg. Um Vermögen zu zerschlagen, kann hingegen bereits eine falsche Entscheidung genügen.

Ziel sollte sein, Ihr Vermögen zu Lebzeiten sowie im Erbfall in möglichst vollem Umfang zu übertragen. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, klar formulierte Nachfolgeregelungen unter dem Aspekt der steuerlichen Optimierung auszuarbeiten.

  • Analyse des Unternehmens
  • Prüfung der Gesellschaftsform
  • Unternehmertestament
  • Abstimmung des Testaments mit dem Gesellschaftsvertrag
  • Unternehmervollmacht
  • Übernahme: Share Deal oder Asset Deal
  • Familienrechtliche Gestaltungen
  • Unternehmensnachfolge und Unternehmensnachfolgerecht

Für Unternehmer ist die Betriebsübergabe ein bedeutender Schritt. Dies gilt umso mehr für  Familienunternehmer bei Übergabe an die Folgegeneration. Es geht um Vermögenssicherung, die verantwortungsbewusste Weiterführung und Leitung des Unternehmens und nicht zuletzt um den Erhalt eines Lebenswerks. Unsere Arbeit und die Kompetenz unserer kooperierenden Spezialisten können entscheidend zum Erfolg beitragen.

Wer seinen Nachlass im Erbfall nicht der gesetzlichen Erbfolge oder dem Staat zufallen lassen möchte, erstellt – eigenhändig oder öffentlich mit Hilfe eines Notars – ein Testament. Das Testament formuliert Ihren letzten Willen mit Blick auf eine gerechte, reibungslose Abwicklung Ihres Nachlasses. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird, Ihre erbenden Angehörigen abgesichert sind und Ihr Vermögen geschützt bleibt, empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

  • Steueroptimierte Vermögensübergabe
  • Bewertung von Betriebsvermögen
  • Unternehmensnachfolge
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht Steuergestaltungsmodelle
  • Familienpools
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Schenkungssteuerrecht

Sich im Labyrinth des Steuerrechts zurechtzufinden, ist ein Fall für Spezialisten. Zusammen mit ausgewählten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeiten wir für Sie steueroptimierte Nachfolgeplanungen. Wir zeigen Wege zur Minimierung der Steuerlast im Erbfall, übernehmen die steuerliche Immobilien- und die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung. Bei der Scheidung begleiten wir Sie bei der steueroptimierten Vermögensauseinandersetzung und zeigen Fallstricke im Trennungs- und Scheidungsprozess auf.

Bei Erbauseinandersetzungen und Nachfolgeplanungen im Erbrecht geht es häufig um Familienheime oder eine oder mehrere Liegenschaften. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how unterstützen wir Sie effizient bei Teilungsversteigerungen der Immobilien und gestalten steueroptimierte Übertragungsmodelle. Bei der Vermögensauseinandersetzung  im Rahmen der Scheidung setzen wir Scheidungsfolgenverträge und Eheverträge unter Einbeziehung der immobilienrechtlichen Aspekte auf und errichten Überlassungsverträge. 

Unsere Welt wird – im übertragenen Sinne – immer kleiner, private wie geschäftliche Kontakte und Interaktionen immer internationaler. Kommt es dabei zu rechtlichen Auseinandersetzungen, braucht es Juristen, die sich mit dem internationalen Recht und insbesondere mit den Unterschieden zum deutschen Recht auskennen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Fälle mehrere Rechtsbereiche berühren. Für jedes Mandat formieren wir deshalb ein Team aus Fachanwälten der Kanzlei Maltry und unseren spezialisierten Partnern.

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