Joints dürfen ab 1. April geraucht werden, aber nicht überall

Kein April-Scherz: Bayern kifft legal

Ab Ostermontag, den 1. April, tritt die Entkriminalisierung von Cannabis in Kraft – wir haben zusammengefasst, wann, wieviel und wo man kiffen darfplus einem kurzen Kommentar.

Es war eine schwere Geburt und doch ging es am Schluss recht zügig. Trotz Proteste vieler Bundesländer, Bayerns Staatsregierung ganz vorne mit dabei, passierte das Cannabis-Gesetz (CanG) als letzte Hürde den Bunderrat und tritt nun am 1. April in Kraft.

In seiner ersten Stufe auf dem Weg zur vollständigen Legalisierung sieht die Regelung nun vor, dass jede/r Volljährige drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen und für den eigenen Bedarf abernten darf. Außerdem ist es erlaubt, 25 Gramm des Stoffs bei sich zu tragen, 50 Gramm dürfen daheim aufbewahrt werden. 

Drei Cannabis-Pflanzen sind daheim erlaubt
Drei Cannabis-Pflanzen sind daheim erlaubt (c) pixabay

Beim Konsum und Erwerb des Rauschmittels wird die Sache etwas komplizierter, der Gesetzgeber hat dabei einige Regeln festgelegt: Aus Gründen des Jugendschutzes muss zu Schulen, Kindergärten, Sportstätten und ähnlichem ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden, bevor der Joint entflammt wird. Auch ist der Konsum in „unmittelbarer Gegenwart“ von Kindern verboten, in Fußgängerzonen tagsüber ebenfalls und erst nach 20 Uhr erlaubt.

Laut einer Map, die ein Koblenzer Software-Entwickler schon einmal vorsorglich (zuerst aus persönlichem Interesse) entwarf und die für ganz Deutschland einsehbar ist unter https://bubatzkarte.de/, schaut es in München nicht gerade danach aus, dass sich hier in Vierteln wie der Au, Giesing, Westend, Isarvorstadt, Sendling, Haidhausen oder Schwabing ein öffentliches Kiffer-Paradies anbahnt (in den roten Zonen ist der Konsum verboten). „Roll another one, just like the other one“ dürfte es eher auf der Theresienwiese, an der Isar, im Westpark, teilweise im Englischen Garten (am Monopteros!) oder im Nymphenburger Schlosspark heißen.

In den roten Zonen ist Kiffen verboten
In den roten Zonen ist Kiffen verboten (c) Bubatzkarte

Es gibt weitere Hürden: Man darf zwar seine Pflanzen ab 1. April in den eigenen vier Wänden anbauen, aber wie sogar jeder Hobbygärtner und auch Wenzel Cerveny, Betreiber dreier Hanfshops und Gründer des Cannabis Verband Bayern, weiß, dauert es ein paar Monate, bis das Gras erntereif ist – Freiland so im September, Oktober; indoor, mit Wärmelampen behandelt, immerhin noch 90 Tage, das wäre dann Ende Juni. Und bis dahin? 

Da ja erst von Juli an in einer zweiten Stufe Richtung Legalisierung Anbau-Vereine gegründet werden können, in denen sich Menschen zusammentun, um gemeinschaftlich THC-haltiges Cannabis anzubauen und zu konsumieren, bleibt auch Gelegenheits-Konsumenten nur der Gang auf den Schwarzmarkt – der natürlich weiterhin strafbar ist.

Also Konsum und mitführen von bis zu 25 Gramm Gras oder Haschisch ist zwar erlaubt, aber der Erwerb verboten. Letzterer soll wohl in einer weiteren, Säule 2 genannten, Stufe umgesetzt werden. Dazu sieht die Bundesregierung „regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.“

Also, keine roten Augen in den roten Zonen, die Bayerische Staatsregierung will mit voller Härte durchgreifen beim Einhalten der Entkriminalisierungsregeln. Das gilt auch für den Straßenverkehr, hier wird auch noch über einen THC-Grenzwert diskutiert. Der aktuelle Grenzwert (1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum) wäre viel zu niedrig, meint der Deutsche Hanfverband, auch Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) wäre für eine Anhebung. Der Hintergrund: Der aktuelle Grenzwert beweist lediglich den Konsum, nicht aber die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Da Cannabis im Gegensatz zu Alkohol nicht linear wirkt, besteht die Möglichkeit, dass ein Konsument tagelang gar nicht gekifft hat, der Drogentest bei einer Kontrollen aber trotzdem positiv anschlägt.

Der ADAC fordert „wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert“. Wie man sieht – es gibt auch in dieser Hinsicht noch einiges zu tun. Wie zuletzt berichtet wurde, schlägt eine von Wissing eingesetzte Experten-Kommission nun eine Obergrenze von 3,5 Nanogramm vor, das würde einem ungefähren Alkoholwert von 0,2 Promille entsprechen und bedeuten, dass wer abends einen durchgezogen hat, am nächsten Morgen wieder Auto fahren kann.

Kommentar

Nur so ein Gedanke: Wäre es nicht an der Zeit, mal mit der Zeit zu gehen und dafür zu sorgen, dass Konsum und Abgabe sinnvoll koordiniert werden, da man eh gesehen hat, dass ein Verbot niemanden vom Kiffen abhält. Dass Milliardenkosten für den Justiz- und Polizeiapparat, verursacht durch kleine Cannabis-Delikte, eingespart und nicht neu geschaffen werden? Vielleicht sogar landwirtschaftlicher Anbau subventioniert wird? Damit würde dann wirklich ein großer Schritt gegen einen wuchernden Schwarzmarkt unternommen werden, auch Qualität und THC-Stärke könnten dabei in Eigenregie kontrolliert und Steuereinnahmen in Millionen-, bzw. bundesweit wohl in Milliardenhöhe generiert werden. Wie gesagt, nur so ein Gedanke.