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Bundestag: Clubs sind Kulturgut

Clubs sind Kulturstätte
Clubs sind Kulturstätte © NN

Der Bundestag hat sich vergangene Woche dafür ausgesprochen, künftig auch Musikclubs mit DJ-Programm (und nicht nur klassische Konzertsäle) als Kulturstätte anzuerkennen.  

Die Abgeordneten im Bauausschuss forderten die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 7. Mai 2021 mehrheitlich dazu auf, die Baunutzungsverordnung so zu überarbeiten, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweislich kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Dadurch erhoffen sich die Betreiber aus dem Nachtleben, dass Clubs ein besseres Standing im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung erhalten und nicht mehr so leicht als verzichtbar eingeordnet werden.

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Jahrelang hatten die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten, und andere Club-Organisationen auf dieses Ziel hingearbeitet. Deren Appelle waren das eine, als ganz entscheidend erwies sich jedoch letztlich die Gründung des „Parlamentarischen Forums Clubkultur und Nachtleben“ im Februar 2020. Abgeordnete aller demokratischer Fraktionen des Bundestags bekannten sich damit zum Fortbestand der Clubkultur, die ganz besonders unter der Corona-Pandemie zu leiden hat. Jetzt muss die Bundesregierung nur noch diese Forderung der Bundestagsabgeordneten umsetzen, was sich allerdings angesichts der bevorstehenden Wahlen im Herbst noch hinziehen kann.

Musikclubs mit kuratiertem Programm und einem Fokus auf Künstler*innen und Nachwuchsförderung sollen also künftig baurechtlich nicht mehr mit Spielhallen, Wettbüros oder Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft werden. Stattdessen könnten sie mit Theatern, Opernhäusern, Museen und Konzerthallen als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Dadurch wäre – vor allem im Falle einer drohenden Verdrängung durch Immobilienhaie – ihr Erhalt als schützenswerter einzustufen, als dies bisher der Fall ist.